Bis Ende 2032 müssen in Deutschland 2 % der Landesfläche als Windeignungsflächen ausgewiesen werden. Dabei liegt die konkrete Umsetzung bei den Bundesländern. Bereits 2027 müssen 1,4 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Sollten die Bundesländer die Ziele verfehlen, wird der Bund eingreifen und dafür sorgen, dass Windkraftanlagen als privilegierte Bauvorhaben gelten und deren Errichtung dann nicht mehr an die Flächenausweisung gebunden ist.
Mit der Ausweisung der Windeignungsflächen oder der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die Kommunen sind erhebliche Finanzierungsvolumina bei der Umsetzung der Pläne verbunden. Durch eine frühzeitige Ansprache verschaffen sich die regionalen Sparkassen einen Wettbewerbsvorteil.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ im NOSA-Gebiet
- Zahlen, Daten, Fakten zur Windenergie
- Ablauf der Projektierung eines Windparks
- Zahlen, Daten, Fakten zur Photovoltaik
- Ablauf der Projektierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Rahmenbedingungen für privilegierte Bürgerenergiegesellschaften (EEG)
Hinweis: Beim Ablauf der Projektierung wird besonders auf die Rolle der Kommunen und die Ansprachemöglichkeiten eingegangen.