Die Regelungen des Individualarbeitsrechts sind bei Arbeitgebern, die an die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden sind, nur in abgewandelter Form anwendbar. Häufig bereitet gerade das Zusammenspiel des allgemeinen Arbeitsrechts und der konkreten Ausgestaltung im Tarifvertrag Probleme. Das Seminar wendet sich ausgewählten Schwerpunkten zu und bringt anhand vieler Praxisfälle Klarheit bei der Handhabung der Regelungen.
Der Referent vermittelt Ihnen in besonders schwierigen Situationen, wie bei den Regelungen zum Direktionsrecht, der Mitarbeiterhaftung, zu Nebentätigkeiten, Personalaktenführung, Arbeitszeit und Urlaub, die Grundlagen des arbeitsrechtlichen Know-hows, das Sie für eine erfolgreiche und souveräne Personalarbeit benötigen. Die behandelten Schwerpunkte werden seitens der Rechtsprechung ständig weiterentwickelt und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit. Mit diesem Wissen agieren Sie konsequent und selbstsicher und gewinnen an Rechtssicherheit in Ihrem Handeln.