Die GoBD enthalten Vorgaben, die nach Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten. Insoweit ist der Anwendungsbereich weit gefasst.
Bei den Sparkassen kommt es regelmäßig zu Fragestellungen im Bereich der FI-Anwendungen (z.B. REBU, DEBU und MARE).
Da auch bei außerhalb der FI erzeugten Datenbeständen die GoBD durch die Sparkasse einzuhalten sind, kann sich auch hier Handlungsbedarf ergeben (z.B. im Bereich der Email-Archivierung oder Verwendung von Textverarbeitungs-und Tabellenkalkulationssysteme (z. B. Excel)).
Weitere Schwerpunkte können das Belegersetzendes Scannen sowie die Verfahrensdokumentation darstellen.
Daneben können sich praktische Fragestellungen im Rahmen von Betriebsprüfungen ergeben (z.B. Datenzugriff, Beanstandungen bzw. Umgang mit Verstößen).