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V-062031: Workshop GoBD

Zeitraum:
19.04.2023 - 19.04.2023  

Ort:
Kongresshotel Potsdam (Potsdam)

Veranstaltungs ID:
V-062031

Preis:

375 € Standardpreisgruppe

Dozenten:
Ziel der Veranstaltung:

Die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) regeln, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Es werden somit hohe Ansprüche an digitale Steuerdaten gestellt, welche zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen werden. Bei Verstößen kommt es nicht selten zu steuerlichen Hinzuschätzungen.

Im Rahmen des ganztätigen Workshops werden den Teilnehmern praxisorientierte Empfehlungen und Lösungsvorschläge für die Einhaltung der GoBD in den Sparkassen gegeben.

Hierbei wird vorab eine Abfrage der Teilnehmer zu aktuellen Problemen und Fragestellungen in der Praxis vorgenommen.

Für die optimale Unterstützung wird ein Vertreter der FI dabei sein und damit die technische Umsetzung der steuerrechtlichen Vorgaben darlegen.

Zielgruppe:

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen: Finanzen, Rechnungswesen, Finanzbuchhaltung, Controlling, Steuern, Revision

Inhalt:

Die GoBD enthalten Vorgaben, die nach Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten. Insoweit ist der Anwendungsbereich weit gefasst.

Bei den Sparkassen kommt es regelmäßig zu Fragestellungen im Bereich der FI-Anwendungen (z.B. REBU, DEBU und MARE).

Da auch bei außerhalb der FI erzeugten Datenbeständen die GoBD durch die Sparkasse einzuhalten sind, kann sich auch hier Handlungsbedarf ergeben (z.B. im Bereich der Email-Archivierung oder Verwendung von Textverarbeitungs-und Tabellenkalkulationssysteme (z. B. Excel)).

Weitere Schwerpunkte können das Belegersetzendes Scannen sowie die Verfahrensdokumentation darstellen.

Daneben können sich praktische Fragestellungen im Rahmen von Betriebsprüfungen ergeben (z.B. Datenzugriff, Beanstandungen bzw. Umgang mit Verstößen).