Die Insolvenzzahlen sind niedrig wie nie – allerdings nicht aufgrund einer besonders guten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen, sondern wegen staatlicher Hilfen in der Corona-Pandemie und der bis zum Frühjahr 2021 erfolgten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Spätestens mit Auslaufen der staatlichen Hilfen und dem Einsetzen von Tilgungsverpflichtungen für Corona-Hilfskredite werden viele Unternehmen die Krisenauswirkungen und damit verbunden eine Liquiditätsnot verspüren. Zieht das Geschäft nicht in der notwendigen Geschwindigkeit an, werden einige der betroffenen Unternehmen nicht mehr kapitaldienstfähig sein. – Was aber ist zu tun, wenn das Geschäftsmodell vor Corona tragfähig war, nun die Verschuldung für die erreichbare Ertragskraft aber zu hoch ist?
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2021 ein neues Sanierungsgesetz (StaRUG) auf den Weg gebracht und den Unternehmen damit ermöglicht, über ein präventives Verfahren eine Insolvenz zu vermeiden. Die Auswirkungen für die beteiligten Hausbanken beinhalten u.a. erzwungene Verzichte oder auch Einschränkungen im Kündigungsrecht.
In diesem WEB-Seminar erhalten Sie einen Überblick über das präventive Restrukturierungsverfahren und zu den Möglichkeiten, schon heute an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Zielsetzung dabei ist die Minimierung des künftigen Ausfallrisikos für Ihre Sparkasse.