Mitarbeiteranfragen zur Auslegung der komplexen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung stellen Personal- und Organisationsabteilungen stets vor große Probleme. Dabei könnten in dieser Situation selbst in der Vergangenheit aufgetretene Fehler beseitigt werden.
Der Workshop soll einen Überblick zum Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung von Besonderheiten der Sparkassen geben. Er hilft Personalverantwortlichen, Sicherheit im Umgang mit den Grundbegriffen des tariflichen Eingruppierungsrechts zu gewinnen und Risiken zu vermeiden. Geboten wird ein Überblick zur neuen Entgeltordnung, die die Eingruppierung in Sparkassen teilweise völlig neu regelt. Ergänzend werden Hinweise zur Arbeitsplatzbewertung und der richtigen Vorgehensweise gegeben.
Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem folgende Problemstellungen:
- Grundsatzurteile des BAG zur Eingruppierung in Sparkassen
- Korrigierende Rückgruppierung oder Änderungskündigung?
- Beteiligungsrechte des Personalrats
- Taktisches Vorgehen bei Eingruppierungskorrektur
- Beweislast im Eingruppierungsrechtsstreit
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden die Systematik des Eingruppierungsrechts kennenlernen, Grenzfälle selbständig beurteilen.