Arbeitgeber sind in Deutschland aufgrund des § 84 SGB 9 verpflichtet, ihren Arbeitnehmern, die insgesamt mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, ein sogenanntes Eingliederungsmanagement anzubieten. Dabei ist für den gesamten
Prozess die Zustimmung des oder der Betroffenen erforderlich. Maßnahmen im Rahmen des BEM können ausschließlich im Dialog und Konsens entwickelt werden. Hierin liegt eine große Chance und für die Gesprächsführer und auch eine Herausforderung. In den Gesprächen mit dem/ der Betroffenen – insb. im Erstgespräch – geht es darum, Vertrauen in das Verfahren herzustellen. Unter konsequenter Beachtung des Datenschutzes und mit viel Fingerspitzengefühl gilt es mögliche
betriebliche Gründe für die Erkrankungen herauszuarbeiten und auf der Grundlage der konkreten gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit mit einem Fokus auf die verbleibenden Leistungspotenziale des Mitarbeiters tragfähige Maßnahmen zur
Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeiten und Sicherung des Arbeitsplatzes des Mitarbeiters zu erarbeiten.